Petition zur Volldeklaration beim Honig

Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimker Bund e.V. will die Volldeklaration der Honigherkunft erreichen, um möglichen Missbrauch vor allem beim Import von Honig zu erschweren. Dafür sammelt er Unterschriften für eine Petition, die im Bundestag eingereicht wird.

Die im Januar 2024 vom EU-Parlament verabschiedete Neufassung der Honigdeklaration (auch „Frühstücksrichtlinie genannt“) lässt Spielraum für Abweichungen in den einzelnen Eu-Ländern zu. Aus Sicht der Imkerinnen und Imker und für mehr Transparenz für die Verbraucher sollte auf nationaler Ebene nachgeschärft werden!

Laut der Neufassung der EU-Honigdeklaration müssen zwar die Herkunftsländer bei Honigmischungen in absteigender Reihenfolge nach ihrem Gewichtsanteil mit der jeweils entsprechenden Prozentangabe deutlich erkennbar aufs Etikett der Honiggläser, jedoch gilt diese neue Verpflichtung zur Mengenangabe nur für die vier Hauptanteile über 50 Prozent. Für den Restanteil können die EU-Einzelstaaten durch nationale Regelungen selbst entscheiden, ob sie auf die Prozentangaben verzichten oder sie gesetzlich vorschreiben wollen.

Mit der Petition 164191 wird der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, dazu aufgefordert, sich für eine vollständige prozentuale Angabe aller Mischungsanteile des in Deutschland in den Handel gebrachten Honigs einzusetzen.

Zur Petition 164191 geht`s über diesen Link: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2024/_02/_26/Petition_164191.html