Mit dem für Deutschland und für 15 weitere EU-Mitgliedstaaten neuen Tierarzneimittel mit der Bezeichnung „Varroxal 0,71 g/g Bienenstock-Pulver“ liegt absehbar erstmals ein Varroazid mit dem Wirkstoff Oxalsäure-Dihydrat vor, das bei der Applikation und Bekämpfung der Varroamilbe in brutfreien Bienenvölkern neben der Träufel- und Sprühapplikation auch über geeignete Geräte verdampft werden darf. Dies teilte das LAVES im „Celler Infobrief“ vom 28.09.2023 mit. Wortgenau heißt es dort weiter: „Ein vergleichbares Varroazid mit der Bezeichnung „Varroxal ad us. vet.“ ist schon länger, aber allein in der Schweiz zum Verdampfen bei Honigbienen zugelassen.
Das neue Zulassungsverfahren für das „Varroxal 0.71 g/g Bienenstock-Pulver“ erfolgte über das sogenannte dezentralisierte Verfahren. Dadurch konnte das pharmazeutische Unternehmen für sein Tierarzneimittel identische Zulassungen in Deutschland und in gleich 15 weiteren Mitgliedstaaten beantragen. Die Niederlande haben dabei die Rolle des sogenannten Referenzmitgliedstaates übernommen und mit seiner zuständigen Behörde stellvertretend für die anderen beteiligten Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Bewertung des Tierarzneimittels vorgenommen und das Verfahren koordiniert. Im Anschluss haben sich die Mitgliedstaaten darauf einigen können, eine Zulassung zu erteilen. Diese gemeinsame Entscheidung ist dann Grundlage für ihre jeweiligen nationalen Zulassungserteilungen. In den Niederlanden wurde die Zulassung für das neue Varroazid zum 27.07.2023 erteilt. Für Deutschland steht diese noch aus. Sie steht aber kurz bevor. Die nationale Zulassung nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) und der Tierimpfstoff-Verordnung in Verbindung mit der Richtlinie 2001/82/EG (Gemeinschaftskodex für Tierarzneimittel) wird durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erteilt. Die Zulassung wird dann im Anschluss offiziell vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) der Öffentlichkeit mitgeteilt.“
Die vollständige Mitteilung ist hier zu finden.